Datum
12.10.2023
Titel
Verordnung statt Beschluss: Sektorengleiche Vergütung für bestimmte medizinische Leistungen.
Untertitel
Die Einführung einer speziellen sektorengleichen Vergütung für bestimmte medizinische Leistungen soll zum 01.01.24 ambulante Behandlungen stärker fördern und die Versorgung effizienter gestalten. Da keine Einigung erzielt werden konnte, wurde die Neuvergütung verordnet statt im Bundesrat beschlossen.
Text

Die Reformierung des Gesundheitssystems nach Lauterbach schreitet voran, leider ohne dabei die Grundpfeiler nachhaltig zu verändern, was wirklich nötig wäre.

Wieder trifft ein Referentenentwurf das bereits stark wankende Gesundheitssystem. Die gut gemeinten Reformierungsbestrebungen unter Gesundheitsminister Lauterbach haben dabei erneut nicht eine nachhaltige Veränderung der Grundpfeiler im Blick. Mit der Einführung einer speziellen sektorengleichen Vergütung für bestimmte medizinische Leistungen sollen zum 01.01.24 ambulante Behandlungen stärker gefördert und die Versorgung effizienter gestaltet werden, ohne dass für die öffentlichen Haushalten zusätzliche Ausgaben entste­hen. Das Ziel ist es, unnötige stationäre Behandlungen durch ambulante Eingriffe zu erset­zen, um Pflegepersonal zu entlasten und die Wirtschaftlichkeit in der gesetzlichen Kranken­versicherung zu verbessern. Da die Vertragsparteien keine Einigung erzielen konnten, wurde diese neue Vergütungsregel nun durch Rechtsverordnung und ohne Zustimmung des Bundesrates festgelegt.

Bezeichnend war bei diesem neuen Referentenentwurf, dass sich die Akteure der Selbstver­waltung von Anfang an nicht einigen konnten. Unter den zahlreichen Gründen sticht die Be­gründung der DKG besonders hervor. Aus Sicht der DKG bedarf das System einer grundle­genden Veränderung. Die sog. Hybrid DRG seit dafür bei weitem nicht geeignet. Eine An­sicht, die der Bundesverband Pflegemanagement teilt. In einem Punkt stimmt der Bundes­verband Pflegemanagement jedoch auch dem Bundesgesundheitsministerium ohne Ein­schränkung zu: Eine effizientere Versorgung ist aufgrund der mangelnden Ressourcen im Personalbereich der Kliniken und Einrichtungen unabdingbar.

Dennoch muss kritisch hinterfragt werden, ob dieser Schnellschuss kurzfristig die gewünsch­te Entlastung vor allem für das Krankenhauspersonal bringen wird. In den meisten Einrich­tungen, insbesondere den Kliniken, sind die Strukturen für ambulante Prozesse nicht ausge­reift. Häufig fehlt es an der nötigen Infrastruktur und/oder Räumlichkeiten, um einen Patien­t*innen-orientierten Versorgungsprozess aufbauen zu können.

Laut Referentenentwurf soll der Pflegedienst primär dadurch entlastet werden, dass weniger Nachtdienst von Nöten ist. Was zunächst einmal gut klingt. Vergessen wird dabei jedoch, dass nicht die Besetzung der Nachtdienste Auslöser für den Pflegepersonalmangel waren, sondern die Rahmenbedingungen insgesamt, die in den letzten Jahren aus unterschiedli­chen Gründen zu einer weiteren Zuspitzung der Situation geführt haben.

Es bleibt also abzuwarten, ob durch die Verlagerung in den ambulanten Bereich und der da­mit verbundene Mehrbedarf im Tagdienst zu einer tatsächlichen Entlastung führt. Oder ob aufgrund des kurzen Vorlaufs die Belastung erst einmal steigt, da die ambulanten Pati­ent*innen im regulären stationären Prozess mitbetreut werden müssen.

„Dieser Entwurf ist das Ergebnis einer sehr ambitionierten Agenda des Bundesgesundheits-ministers, der leider häufig die Ausgangssituationen der Einrichtungen und Vorschläge der Expert*innen nur in Ansätzen berücksichtigt. Es bleibt zu hoffen, dass die Kliniken und das Pflegemanagement wie häufig für sich bereits vorgearbeitet haben, um all den Anforderun­gen gerecht zu werden,“ resümiert Sarah Lukuc, Vorstandsvorsitzende des Bundesverbands Pflegemanagement.

Ansprechpartner

Sabrina Roßius
Geschäftsführerin
Tel. +49 (0)30 44 03 76 93
E-Mail: info@bv-pflegemanagement.de