Datum
17.01.2023
Titel
Akteure in der Selbstverwaltung blockieren Implementierung des Personalbemessungsverfahrens in der stationären Langzeitpflege.
Untertitel
Der Bundesverband Pflegemanagement begrüßt die Implementierung des Personalbemessungsverfahrens nach § 113c SGB XI. Nun scheint die geplante Umsetzung zum 01. Juli 2023 aufgrund fehlender Kompetenz und Zuarbeit seitens der Akteure aus der Selbstverwaltung gefährdet zu sein.
Text
Mit dem Pflegepersonalstärkungsgesetz aus dem Jahr 2016 wurde im Rahmen der Konzertierten Aktion Pflege eine Roadmap zur Verbesserung der Personalsituation in der Pflege und schrittweisen Einführung eines Personalbemessungsverfahrens für vollstationäre Pflegeeinrichtungen vorgestellt. Prof. Rothgang von der Universität Bremen hat mehrere Studien und Modellvorhaben hierzu durchgeführt. Bereits im Juni 2020 wurde deutlich, dass für den Erfolg eines solchen Instruments mindestens 36 Prozent mehr beruflich Pflegende benötigt werden.
 
Die aktuell zur Verfügung stehenden Informationen und Arbeitsmittel werfen deutlich mehr Fragezeichen auf als sie der Unterstützung und Orientierung dienen. So liegen u.a. Stand heute die notwendigen gemeinsamen Bundesempfehlungen des GKV-Spitzenverbandes (GKV-SV) sowie der Spitzenverbände auf Trägerebene zu den Inhalten der Landesrahmenverträge noch immer nicht vor. Diese bedeutende Grundlage für die Überarbeitung und Anpassung der bisherigen Landesrahmenverträge nach § 75 SGB XI sollte ursprünglich bis 30. Juni 2022 fertig gestellt sein.
 
Die Arbeitsgruppe SGB XI und IX des Bundesverbands Pflegemanagement unter der Leitung von Sylvia Aschenberner, Raphael Baumann, Daniel Centgraf und Peter Koch machte deutlich, dass der drängende Zeitfaktor auf keinen Fall zu Aufweichungen der Qualitätsniveaus führen dürfe. Sie spricht sich klar gegen den Vorschlag von Trägerverbänden aus, Menschen mit Pflegeerfahrung in einem Kurs von wenigen Wochen (Schmalspurhelferausbildung) die Anerkennung als qualifizierte Pflegehelfer zu verschaffen. Denkbar erscheint eine großzügige Übergangsregelung von 3-5 Jahren, in denen Menschen, die sich in der Ausbildung zum Pflegehelfer befinden, auf den Schlüssel für Pflegehelfer (QN3) anzurechnen.
 
Es sei notwendig, dass bei der Implementierung des Gesetzes der Fokus auf der Qualität der Ausbildung auf allen Niveaus der beruflich Pflegenden liegen muss. Andernfalls drohe eine Verschlechterung der Versorgungssituation. Zudem sollte die Ausbildung aller Qualifikationsniveaus bundeseinheitlich geregelt werden, um Bundesländer übergreifende Entwicklungsmöglichkeiten zu schaffen. Auch die Praxisbegleitung in der Ausbildung müsse berücksichtigt werden, um gute Ausbildungsbedingungen sicherstellen zu können.
 
Der Bundesverband Pflegemanagement fordert insbesondere den Ausbau der Ausbildungsmöglichkeiten für das Qualifikationsniveau QN3, um den Anforderungen des Qualifikationsmixes überhaupt entsprechen zu können. Im Rahmen einer Ausbildungsoffensive sollten zudem Quereinsteiger gefördert und Barrieren abgebaut werden. Mit der Notwendigkeit zur Anpassung des Aufenthaltsrechts, der Anerkennung einjähriger Qualifikationen und auch dem Wegfall von Vergütungszuschlägen zur Finanzierung zusätzlicher Fachkräfte wird deutlich, dass ein solch elementares und eigentlich gut gedachtes Gesetz erneut an der fehlenden Einbeziehung der Experten*innen krankt.
 
„Die dringend notwendigen Anpassungen können nicht eingeleitet werden, solange sich die Selbstverwaltung selbst im Weg steht. Daher fordern wir eine Beteiligung auf Augenhöhe, um alles dafür tun zu können, dass der Zeitplan eingehalten wird“, so Sarah Lukuc, Vorstandsvorsitzende des Bundesverbands Pflegemanagement.

Ansprechpartner

Sabrina Roßius
Geschäftsführerin
Tel. +49 (0)30 44 03 76 93
E-Mail: info@bv-pflegemanagement.de