Datum
19.12.2024
Titel
„Wenn nicht jetzt, wann dann?“ Bundeskabinett beschließt Gesetzesentwurf zum Pflegekompetenzgesetz. Bundesverband Pflegemanagement fordert zügige Umsetzung.
Untertitel
Am gestrigen Tag hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zum Gesetz zur Stärkung der Pflegekompetenz beschlossen. Der Bundesverband Pflegemanagement begrüßt die zentralen Ziele des Gesetzesentwurfs als richtig und wichtig.
Text

„Die Zeit drängt“, macht Sarah Lukuc deutlich, Vorsitzende des Bundesverbandes Pflegemanagement. Der Gesetzesentwurf enthalte viele der Forderungen, die der Verband mit Blick auf die anstehende Bundestagswahl in seinem aktuellen Forderungspapier bereits einer möglichen neuen Regierung mit auf den Weg gebe. „Spätestens eine neue Regierung muss sich derselben Themen unverzüglich und mit Hochdruck annehmen“, fordert Lukuc.

„Wir brauchen dringend die im Gesetzesentwurf vorgesehenen erweiterten Befugnisse für Pflegefachpersonen, den gezielten Einsatz ihrer vielfältigen Fachkompetenzen in der Versorgung“, streicht Hans-Josef Börsch heraus, stellvertretender Vorsitzender des Bundesverbandes Pflegemanagement. Pflegefachpersonen müssten in ihren Fähigkeiten gestärkt und ihre Kompetenzen durch klare rechtliche Rahmenbedingungen anerkannt werden. Die vorgesehene Klarstellung, dass Pflegefachpersonen heilkundliche Aufgaben ausüben dürfen, sei dabei ausdrücklich zu begrüßen. Auch die im Gesetzesentwurf avisierten weiteren Entwicklungsschritte (Muster-Scope of Practice u.a.) hinsichtlich der leistungsrechtlichen Befugnisse von Pflegefachpersonen seien zukunftsweisend.

Unverzichtbar sei, die Organisationen der Pflegeberufe auf Bundesebene zu stärken und deren Beteiligung an den sie betreffenden gesetzlichen Aufgaben sicherzustellen. „Nur so kann die berufliche Pflege ihre Perspektive, Expertise und ihre Potentiale zur Sicherstellung einer zukunftsfesten Versorgung einbringen“, so Lukuc weiter.

Lukuc betont: „Angesichts der aktuellen Versorgungskrise ist es schlichtweg nicht mehr hinnehmbar, dass wir die Kompetenzen der beruflich Pflegenden teilweise ungenutzt lassen und dauerhaft ignorieren.“ Mit einem geeigneten gesetzlichen Rahmen könnten diese Fachkräfte einen wesentlich umfassenderen und entscheidenden Beitrag zur Sicherung einer hochwertigen Versorgung leisten. „Es ist an der Zeit, ihnen endlich die Möglichkeit zu geben, ihr volles Potenzial zu entfalten.“