Seit dem 14.09.2022 drehte sich bei den Verantwortlichen im Bundesministerium für Gesundheit aber auch bei den Vertretungen der Pflegefachverbände alles um das angekündigte Gesetz. Das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz wurde von Gesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach als große Reform in Bezug auf das Pflegepersonalbemessungsinstrument, die Budgetverhandlungen, das Verfahren zur Übermittlung von Daten sowie bezüglich der Konkretisierung von Verwaltungsverfahren angekündigt.
Die Bemühungen des Deutschen Pflegerats, im Rahmen der konzertierten Aktion Pflege gemeinsam mit Vertretern der Mitgliedsverbände ein valides Personalbemessungsverfahren zu entwickeln kann aus heutiger Sicht als wichtiger Schritt für den Gesetzesentwurf gewertet werden.
Zum Zeitpunkt der Anhörung am 09.11.2022 im Bundestag war noch nicht einzuschätzen, inwieweit die zahlreichen Änderungsanträge Berücksichtigungen finden würden. Der zunehmend gute und vertrauensvolle Kontakt der Mitgliedsverbände aus dem DPR in die Abteilungen des Ministeriums mag einer der Gründe sein, warum letztlich 32 Änderungsanträge der SPD, Grünen und FDP angenommen wurden. Die Linke und die Union stimmten gegen die geänderte Version, die AfD enthielt sich.
Die Abstimmung war insbesondere deshalb von großer Bedeutung, da das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz empfindliche Veränderungen bezüglich der Verordnungsbemächtigung im BMG, die Rolle des Bundesrats und des Finanzministers enthält. Der Bundesverband Pflegemanagement hat seit Jahren immer wieder deutlich Stellung bezogen und kurz vor der Abstimmung eine konzertierte Stellungnahme aller Landesgruppen abgegeben.
Das in den Reihen des Pflegemanagements kontrovers diskutierte Erhebungsverfahren zur Pflegepersonalbemessung wird trotz des insgesamt als positiv zu wertenden Ergebnisses kommen. Nun heißt es, die PPR 2.0 weiterzuentwickeln, den Einfluss auf die Politik aufrecht zu erhalten, aktiv mitzugestalten und Prozesse zu steuern. Positiv hervorzuheben ist, dass der geforderte Qualifikationsmix, die Notfallpflege und die Digitalisierung als für die Weiterentwicklung ausschlaggebend berücksichtigt wurden. Auf Basis der getroffenen Entscheidung ist es nun an der Zeit, die Verantwortlichen in den Gesundheitseinrichtungen zu befähigen, aus einem Interimsinstrument ein zukunftsfähiges, wissenschaftlich basiertes Instrument zu erarbeiten, das verlässliche Daten für eine sichere und qualitativ hochwertige Patientenversorgung ermöglicht.
„Auch wenn wir mit der Entscheidung für PPR 2.0 nicht ganz glücklich sind, so gilt es jetzt umso mehr, die Kontakte ins Ministerium weiterauszubauen und unser Expertenwissen in die Weiterentwicklung des Bemessungsinstrumentes zu stecken“, so die neue Vorstandsvorsitzende des Bundesverbands Pflegemanagement Sarah Lukuc. „Als Verband werden wir uns in den Gremien für eine praxisorientierte Umsetzung stark machen, um eine bedarfsgerechte Personalplanung sicherzustellen,“ so Lukuc weiter.