Berlin, 21. August 2014 – Der Gemeinsame Bundesauschuss (G-BA) hat heute die Gründung einer Stiftung für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen beschlossen. Die Stiftung des privaten Rechts wird Trägerin des gleichnamigen Instituts sein. Die zeitgleich beschlossene Stiftungssatzung wird der Stiftungsaufsicht zur Genehmigung zugeleitet.
„Mit diesem Beschluss ist die Basis für die Errichtung des Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen gelegt. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Verstetigung der wissenschaftlichen Arbeit, auf die der G-BA bei der Bewältigung der zahlreichen und komplexen Aufgaben im Bereich der Qualitätssicherung in der medizinischen Versorgung bauen kann. Auf dieser Grundlage können Maßnahmen ergriffen werden, um die in Deutschland ohnehin gute Behandlungsqualität weiter zu verbessern, noch vorhandene Schwachstellen zu erkennen und Qualitätsvergleiche zu ermöglichen. Davon werden Versicherte und Patienten künftig profitieren“, sagte Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzendes des G-BA. „Wenn die Stiftungsaufsicht der Satzung zugestimmt hat und die Leitungsstelle besetzt ist, kann der Aufbau des Instituts zügig fortgesetzt werden“, so Hecken weiter.
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